1.5.6.6 - Kassel, Rotes Palais, Beletage, Grüner Saal, Präsentationszeichnung zur Rückwand, Aufriß



1.5.6.6 - Kassel, Rotes Palais, Beletage, Grüner Saal, Präsentationszeichnung zur Rückwand, Aufriß


Inventar Nr.: Marb. Dep. 236
Bezeichnung: Kassel, Rotes Palais, Beletage, Grüner Saal, Präsentationszeichnung zur Rückwand, Aufriß
Künstler: Johann Conrad Bromeis (1788 - 1855), Architekt/-in
Datierung: um 1824
Geogr. Bezug: Kassel
Technik: Feder in Schwarz, koloriert
Träger: Papier
Wasserzeichen: -
Maße: 42 x 61,9 cm (Blattmaß)
35,2 x 56,4 cm (Darstellungsmaß)
Maßstab: unbezifferter Maßstab ohne Maßeinheit
Beschriftungen: oben mittig: "Grundwand des grünen Saals." (Feder in Schwarz)
oben rechts: "F. No 19." (Feder in Schwarz)
unten rechts: "Wilhelm K / vt Friedrich Wilhelm / 4 Ofen auf den beiden kurzen Seiten" (Graphit, Feder in Schwarz)
in der Darstellung: Maßangaben (Graphit)
unten rechts: kurfürstliches Siegel (Siegellack in Rot)
verso: "Ofen jetzt, wie Anordnung sagt, / auf die kurzen Seiten versetzt. / Keine Türen, Tapete ähnlich / mit versetztem Muster / Malereien nicht vorhanden" (Graphit)
verso: "9" (Farbstift in Rot)


Katalogtext:
Die von Kurfürst Wilhelm II. genehmigte Präsentationszeichnung zeigt über dem chamoisfarbenen, kassettierten Lambris eine durchgehende grüne, golddurchwirkte Wandbespannung, die lediglich durch zwei Türen und die halbrunden Ofennischen aus Stuckmarmor unterbrochen wird, in denen Öfen mit Vasen stehen. Die Türen weisen eine mit Voluten und Palmetten bekrönte Verdachung auf. Über der Wandbespannung läuft ein reich profiliertes Gebälk, dessen Fries durch Konsolen in Felder eingeteilt wird. Die Felder sind mit Szenen aus der römischen Geschichte geschmückt. Die Öfen wünschte der Kurfürst an den Querwänden.
Der Entwurf kam nicht zur Ausführung, da der Grüne Saal schließlich eine Wandgliederung mit korinthischen Pilastern erhielt.
Stand: September 2004 [RB]


Literatur:
Katalog Kassel 1988/1, S. 31, Kat.Nr. 14; Hoffmann 1994, S. 433, Abb. 266; Bidlingmaier 2000, S. 232f. (Abb.) und 337, Nr. 277


Letzte Aktualisierung: 08.09.2017



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