4.8.2.1 - Bad Nenndorf, "von Reichisches Haus", Bauaufnahme, Grund- und Aufriß



4.8.2.1 - Bad Nenndorf, "von Reichisches Haus", Bauaufnahme, Grund- und Aufriß


Inventar Nr.: L GS 8258
Bezeichnung: Bad Nenndorf, "von Reichisches Haus", Bauaufnahme, Grund- und Aufriß
Künstler: unbekannt
Datierung: um 1790
Geogr. Bezug: Bad Nenndorf
Technik: Graphit, Feder in Grau
Träger: Papier
Wasserzeichen: Lilie über Wappen mit Schrägbalken
Maße: 29,8 x 48,1 cm (Blattmaß)
Maßstab: unbezifferter Maßstab ohne Maßeinheit
Beschriftungen: oben mittig: "Grund und Aufriß des von Reichischen Hauses zu Nendorf [sic]" (Graphit)
in der Darstellung: Benennung der Geschosse sowie Charakterisierung der Keller ("Balcken Keller"; "Gewölbter Keller") (Graphit)


Katalogtext:
Südwestlich des Dorfes Großen-Nendorf (Groß-Nenndorf) in der zur Landgrafschaft Hessen-Kassel gehörenden Grafschaft Schaumburg entstand auf Initiative des Landgrafen Wilhelm IX. 1786 ein kleiner Badeort (Winckler 1933; Kaese 1937). In den folgenden Jahren wurden in dem schnell aufblühenden und vielbesuchten Ort unter der Bauleitung von Simon Louis Du Ry die wichtigsten Badegebäude errichtet. Das von dem in hessischen Diensten stehenden Fähnrich Leopold von Reiche und seinem Vormund Kommissionsrat Heusinger von Waldegg als Wohnhaus erbaute Fachwerkgebäude entstand 1790, blieb aber unvollendet und unbewohnt. 1796 kaufte der Landgraf das Gebäude, um es zur Vermietung an Kurgäste zu nutzen (StAM Best. 53f, 1438; unklare Angaben dazu bei Putschky 2000, S. 55, Anm. 219). Der örtliche Bauverwalter Lange baute es 1798-1800 nach den Anweisungen von Du Ry für eine neue Nutzung als Gasthaus um. Zusammen mit dem in gleicher Bauflucht stehenden Bäckerhaus bildete das nunmehrige Wirtshaus den städtebaulichen Übergang zwischen den Anlagen des Schwefelbades und dem Dorf Groß-Nenndorf (vgl. den Ortsplan von J. L. F. Schüler von 1808, L GS 8257, Buchstabe P). Aus einer von Lange am 3.12.1798 angefertigten Gegenüberstellung der bestehenden und der projektierten neuen Grundrisse des Hauses (StAM Best. 53, 1438) geht hervor, daß es sich bei L GS 8258 um eine Bauaufnahme des Bestands handelt. Da "die darinnen befindlichen Zimmer nicht mit dem besten Vortheil vermietet werden können" (ebd., Bericht der Oberrentkammer vom 20.12.1798), sollten durch den Umbau eine größere Anzahl von Zimmern sowie erschließende Flure geschaffen werden. Außerdem wurde, wie bei dem 1790/91 von Du Ry errichteten Traiteurhaus, an der Rückseite ein mit der Treppe verbundener Toilettenanbau angefügt.
Die vorliegende Zeichnung könnte bei der Vorbereitung dieser Bauarbeiten entstanden sein, möglicherweise aber auch schon beim Ankauf des Hauses 1796. Da in allen Wohngeschossen zahlreiche Toiletten eingetragen sind, scheint man zunächst offensichtlich an eine weitgehende Beibehaltung der vorgefundenen Raumaufteilung für die neue Nutzung gedacht und sich erst später für die dann ausgeführte An- und Umbaulösung entschieden zu haben.
Die Zeichnung stammt allerdings nicht von Lange, wie sowohl die Zeichenweise als auch die Schrift des nicht ganz vollendeten und eher nachlässig gezeichneten Blattes nahelegen, die sich deutlich von derjenigen des Nenndorfer Bauverwalters unterscheiden.
Stand: September 2004 [GF]


Literatur:
unpubliziert


Letzte Aktualisierung: 08.09.2017



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