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3.58.6.1 - Hofgeismar-Gesundbrunnen, Entwurf, Grundriß



3.58.6.1 - Hofgeismar-Gesundbrunnen, Entwurf, Grundriß


Inventar Nr.: Marb. Dep. II, 229
Bezeichnung: Hofgeismar-Gesundbrunnen, Entwurf, Grundriß
Künstler: Johann Georg Fünck (1721 - 1757), Zeichner/-in, fraglich
Datierung: um 1750
Geogr. Bezug: Bad Gesundbrunnen (Hofgeismar)
Technik: Graphit, Feder in Grau, grau und rot laviert
Träger: Papier
Wasserzeichen: "IV"
Maße: 32,8 x 47 cm (Blattmaß)
Maßstab: -
Beschriftungen: unten links: "Second projet pour le / Batiment pres de la / fontaine à H Geismar" (Feder in Grau)
in der Darstellung: Benennung der Geschosse und der Räumlichkeiten (Feder in Grau)


Katalogtext:
Die nicht sehr sorgfältig ausgeführten Grundrisse für ein zweigeschossiges Gebäude aus Stein und Fachwerk können aufgrund der beigefügten Bezeichnung "Second projet pour le / Batiment pres de la / fontaine à H Geismar" eindeutig dem Gesundbrunnen zugeordnet werden. Unklar bleiben jedoch der beabsichtigte Standort wie auch die Ausrichtung des projektierten Bauwerks, an dessen einen Flügel ein zweigeschossiges "Gallerie Gebäude" anschließen sollte. Möglicherweise wurde hier bereits die später in anderer Gestalt verwirklichte bauliche Lösung zur Verbindung von zwei Hauptgebäuden mit dem Brunnentempel vorformuliert (vgl. Röhring 1989/1, S. 14).
Die Raumdisposition, die durch genaue Bezeichnung der Zimmer zusätzlich erklärt wird, läßt auf die beabsichtigte Nutzung des Bauwerks durch den Fürsten und den Hof schließen. In der Winkelform wie auch in der Größenordnung zeigen sich Übereinstimmungen mit dem 1745 vollendeten Wilhelmsbad (Pfaff 1954, S. 232), so daß der vorliegende Entwurf in dessen Planungs- und Bauzusammenhang eingeordnet werden könnte. Zu denken wäre allerdings auch an ein wahrscheinlich von Anfang an geplantes Pendant zum Wilhelmsbad, das dann erst 1770 mit dem Friedrichsbad errichtet wurde.
Für die letztere Version spricht die Tatsache, daß aufgrund des Schriftduktus das Blatt mit großer Wahrscheinlichkeit Johann Georg Fünck zugeordnet werden kann (vgl. etwa Marb. Dep. 1). Dieser trat erst 1746 in hessische Dienste, mithin ein Jahr nach Fertigstellung des Wilhelmsbades.
Das Blatt ist zusammen mit dem Entwurf Leveillys von 1752 (GS 15692) einer der wenigen erhaltenen zeichnerischen Belege für die planerischen und baulichen Aktivitäten im Gesundbrunnen vor den großen Maßnahmen unter Landgraf Friedrich II. und hat deshalb einen hohen Quellenwert, der bislang unbeachtet geblieben ist (vgl. Röhring 2003, S. 381). Weiterhin läßt es das vielfältige und bisher unterschätzte Aufgabenspektrum des Architekten Fünck erkennen (Thieme/Becker 1907-1950, Bd. 11, S. 574f.; Both/Vogel 1964, S. 205; Heckmann 1998, S. 394).
Stand: Mai 2005 [GF]


Literatur:
unpubliziert


Letzte Aktualisierung: 08.09.2017



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