12.5.5.2 - Entwurf (?) zu einem städtischen Wohnhaus, Aufriß



12.5.5.2 - Entwurf (?) zu einem städtischen Wohnhaus, Aufriß


Inventar Nr.: GS 15455
Bezeichnung: Entwurf (?) zu einem städtischen Wohnhaus, Aufriß
Künstler: Johann Daniel Wilhelm Eduard Engelhard (1788 - 1856), Zeichner/-in, fraglich
Datierung: um 1840-1845
Geogr. Bezug:
Technik: Graphit, Feder in Schwarz, koloriert
Träger: Papier
Wasserzeichen: -
Maße: 36 x 46,1 cm (Blattmaß)
29,4 x 36 cm aufgeklebt (Darstellungsmaß)
Maßstab: -
Beschriftungen: unten mittig auf dem Trägerblatt: "Wohnhaus in der Vorstadt einer grösseren Stadt" (Feder in Schwarz)
oben rechts auf dem Trägerblatt: "III" (Graphit)


Katalogtext:
Der kolorierte Aufriß "Wohnhaus in der Vorstadt einer grösseren Stadt" zeigt ein dreigeschossiges Gebäude, das im Erdgeschoß elfachsig ist, darüber aber nur in der Mitte fünfachsig überbaut ist, während beiderseits Kolonnaden anschließen. Die seitlichen Durchblicke auf große Bäume sowie das kleine, von einer Balustrade gerahmte Dach-Belvedere geben dem Haus zusammen mit der Rustikaquaderung im Erdgeschoß und der Doppelsäulenordnung im Obergeschoß das Aussehen eines italienischen Landhauses. In seiner "Sammlung von Erfahrungen, wie bürgerliche Wohngebäude dauerhaft zu construieren […]" von 1849 äußert Engelhard: "Die Verzierung eines Hauses muß aber im Ganzen genommen ernst und dem Zeitgeschmack entsprechend sein, ohne doch irgend einer ausschweifenden Mode, die nicht lange dauern kann, angepaßt zu sein. Als gegenwärtiger Zeitgeschmack müssen wir den Styl der sogenannten Renaissance oder der Wiedergeburt der Künste im Zeitalter von Bramante und Raphael anerkennen" (Engelhard 1849, S. 105). Dementsprechend sollte das Erdgeschoß mit seiner Rustikaquaderung an italienische Palazzi erinnern, die Engelhard auf seiner Italienreise 1811/12 ausführlich studiert hatte (vgl. GS 16774, Haus des Giulio Pippi Romano in Mantua). Die Säulenordnung in den Obergeschossen folgt den Grundregeln, die Engelhard in dem erwähnten Buch erläutert: "Wenn man dieselben in Stockwerken auswendig an Gebäuden anwendet, so bilden die Fensterbrüstungen die Fußgestelle der Säulen, über die Säulen kommt das Architrav und unmittelbar über dem Architrav ist die Brüstung des oberen Stockwerks anzubringen, wenn ein solches vorhanden ist; folgt aber das Dach, so ist noch Fries und Karnies nöthig" (Engelhard 1849, S. 192).
Zusammen mit dem zugehörigen Blatt mit Grundrissen GS 15456 vermag dieser Entwurf die in Engelhards Publikation zum Bau von "bürgerlichen Wohngebäuden" geäußerten Maximen wirkungsvoll zu vertreten.
Stand: Mai 2005 [UH]


Literatur:
unpubliziert


Letzte Aktualisierung: 20.09.2017



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