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2.16.1.4 - Kassel-Wilhelmshöhe, Wachthaus, Entwurf, Grundrisse der drei Geschosse



2.16.1.4 - Kassel-Wilhelmshöhe, Wachthaus, Entwurf, Grundrisse der drei Geschosse


Inventar Nr.: SM-GS 1.3.974
Bezeichnung: Kassel-Wilhelmshöhe, Wachthaus, Entwurf, Grundrisse der drei Geschosse
Künstler: Johann Conrad Bromeis (1788 - 1855), Architekt/-in
Wilhelm Ludwig Schulz (1805 - 1880), Zeichner/-in, fraglich
Datierung: 1823
Geogr. Bezug: Kassel-Wilhelmshöhe
Technik: Graphit, Feder in Schwarz, blau, rot und ocker laviert
Träger: Papier
Wasserzeichen: "J WHATMAN / TURKEY MILLS / 1819"
Maße: 66,3 x 44,5 cm (Blattmaß)
55,6 x 33,9 cm (Darstellungsmaß)
Maßstab: bezifferter Maßstab mit Maßeinheit "fus"
Beschriftungen: oben mittig: "Project zu einem neuen Wachthaus fuer Wilhelmshöhe." (Feder in Schwarz)
oben rechts: "l." (Feder in Schwarz)
in der Darstellung: Erläuterungen (Feder in Schwarz)
verso: "N. 16" (Farbstift in Rot)


Katalogtext:
Das in Format und Ausführung mit den von Schulz signierten Zeichnungen Marb. Dep. 186 und Marb. Dep. 188 übereinstimmende Blatt präsentiert die Grundrisse der drei Geschosse der in Marb. Dep. 187 dargestellten dritten Aufriß-Variante des Entwurfs zu einem neuen Wachthaus in Wilhelmshöhe.
Neben dem als Wache vorgesehenen Erdgeschoß sollte das Gebäude demnach im ersten Obergeschoß über die "Wohnung der Adjutanten" und in der letzten Etage über eine "disponible Wohnung" verfügen. Die Raumdisposition der einzelnen Geschosse folgt dem in der Zeichnung Marb. Dep. 186 vorgelegten Schema.
Das "Rez de chaussée" teilt sich laut der erläuternden Beschriftung beiderseits der "Soldaten Wachtstube" mit den zwei "Prisons" in Räume für die "Garde Gens d'armes" (links) und die "Garde du corps" (rechts). Später hinzugefügte Erläuterungen an der rechten Seite der Darstellung schlagen eine andere Nutzung der Räumlichkeiten vor.
Der "2te Stock" ist in zwei Wohnungen (bestehend aus Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Kabinett, Garderobe, Schlafzimmer und Bedientenstube) für die Adjutanten aufgeteilt, die im mittleren Raum der Vorderfront über ein "gemeinschaftliches Vorzimmer" verfügen. Die Wohnung im "3ten Stock" ist gleichermaßen aufgeteilt.
Stand: August 2007 [UH]


Literatur:
unpubliziert


Letzte Aktualisierung: 09.04.2015



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