1.50.2 Wiedererrichtung Denkmal Friedrichs II.


Das Denkmal Landgraf Friedrichs II. auf dem Friedrichsplatz wurde von Johann August Nahl d. Ä. (1710-1781) geschaffen und 1783 eingeweiht. In der Zeit des Königreichs Westphalen wurde es beseitigt (zum Denkmal vgl. Woringer 1919; Holtmeyer 1923, S. 801-804; Both/Vogel 1973, S. 191-192; Katalog Kassel 1979, S. 221-222, Nr. 306a-c, 307, 318). Die Statue blieb erhalten, aber der aus Marmor bestehende Sockel wurde zersägt und als Fußbodenbelag im neuen Ständesaal verwendet, der von König Jérômes Architekt Auguste Grandjean de Montigny an das Museum Fridericianum angebaut wurde.
Kurfürst Wilhelm I. ließ nach seiner Rückkehr das Denkmal seines Vaters 1817/18 wieder aufstellen. Für die von Johann Christian Ruhl restaurierte Skulptur entwarf Jussow einen neuen Unterbau aus rotem Sandstein, "jedoch mit bessern Profilen und nach richtigern Verhältnissen zu der Statue, als das frühere Postament hatte" (Jussow in der Beschriftung auf der Rückseite des Blattes GS 5966; zur Wiederaufstellung des Denkmals vgl. Woringer 1919, S. 123-125; für eine Darstellung des alten Sockels vgl. z. B. die "Ansicht des Friedrichs-Platzes der Residenz-Stadt Cassel", kolorierter Stich von Gotthelf Wilhelm Weise nach Johann Werner Kobold, 1789; mhk, Graphische Sammlung, GS 1966/9).
Bei der Wiederherstellung wurde die Figur des Landgrafen mit Blickrichtung zur Oberneustadt aufgestellt, während sie vorher zum Museum Fridericianum ausgerichtet gewesen war.
Einige Jahre später erhielt das Monument im Zusammenhang mit Veränderungs- und Verschönerungsmaßnahmen, die Kurfürst Wilhelm II. zu Beginn seiner Regierung 1821 im Bereich des Friedrichsplatzes vornehmen ließ, eine Einfriedung (vgl. Lobe 1837, S. 13f.; Holtmeyer 1923, S. 54). Drei Blätter lassen sich mit diesen Arbeiten in Verbindung bringen. Das Denkmal sollte eine mit vier Laternen versehene Umzäunung erhalten. Darüber hinaus war dem Regenten an der Beleuchtung des gesamten Platzes gelegen: "Auch haben Se. K. H. die öffentlichen Plätze durch die großen Glasglocken-Laternen besetzen […] lassen" (zit. nach Holtmeyer 1923, S. 54).
Die Blätter Marb. Dep. 143, das in den November 1821 datiert ist, und Marb. Dep. 144 entstammen einem gemeinsamen Planungszusammenhang, wie sich aus den handschriftlichen Bemerkungen Kurfürst Wilhelms II. auf Marb. Dep. 144 sowie den Buchstaben- und Zahlenfolgen "A" und "B" und "4" und "5" auf den beiden Zeichnungen ergibt. Die dritte Zeichnung mit einem Alternativentwurf für die Leuchter am Denkmal stammt von Julius Eugen Ruhl, der seit 1821 in der kurfürstlichen Bauverwaltung arbeitete (Lohr 1984, S. 10; Bidlingmaier 2000, S. 99). Weder Ruhls Entwurf noch der des Zeichners von Marb. Dep. 144 wurden bei der Ausführung berücksichtigt.
Die Blätter belegen, daß die Einfassung nicht bereits bei der Wiedererrichtung des Denkmals 1817/18 entstanden ist, wie Holtmeyer annahm (Holtmeyer 1923, S. 803).

Text übernommen aus Katalog Kassel 1999/CD-Rom, erweitert August 2007 [GF]




© Hessen Kassel Heritage 2024
Datenschutzhinweis | Impressum