1.64.12.27 - Kassel, "Haus Ruhl", Entwurf, Grundriß einer Kellerhälfte und Aufriß der Seitenfassade



1.64.12.27 - Kassel, "Haus Ruhl", Entwurf, Grundriß einer Kellerhälfte und Aufriß der Seitenfassade


Inventar Nr.: L GS 13879
Bezeichnung: Kassel, "Haus Ruhl", Entwurf, Grundriß einer Kellerhälfte und Aufriß der Seitenfassade
Künstler: Julius Eugen Ruhl (1796 - 1871), Architekt/-in
Datierung: 1841
Geogr. Bezug: Kassel
Technik: Graphit, Feder in Schwarz, braun und rot laviert
Träger: Papier
Wasserzeichen: "J WHATMAN / M"
Maße: 57,4 x 45,6 cm (Blattmaß)
Maßstab: unbezifferter Maßstab ohne Maßeinheit
Beschriftungen: oben rechts: "12" (Farbstift in Blau)
in der Darstellung: Maßangaben, Berechnungen und Erläuterungen (Graphit; Feder in Schwarz)


Katalogtext:
Auf diesem Blatt ist der Aufriß der linken Seitenfassade des von Ruhl geplanten Mietshauses kombiniert mit einem hälftigen Kellergrundriß auf der linken oberen Blatthälfte.
Ebenso wie bei den anderen Aufrissen der Seitenfassade folgt hier über einem Rustikageschoß eine Fassadengliederung, die durch Rundbogenfenster und Lisenen mit abgesetztem Spiegel geprägt ist. Der Vergleich mit dem Seitenaufriß L GS 13856 macht aber deutlich, daß hier eine veränderte Rhythmik am Hauptgebäude vorliegt. Wie schon in dem Grundriß L GS 13875 rahmen hier zweiachsige Seitenrisalite einen Mittelteil, der durch überbreite bzw. Doppelfenster aufgewertet wird. Dadurch wird die Fassade sehr viel stärker durchbrochen, da die Fenster enger zusammenrücken. Der Seitenflügel erscheint im wesentlichen unverändert (vermutlich war er schon fertiggestellt), einzig die neue Fenstergröße im Erdgeschoß und das Attikageschoß zeugen von weitergehenden Überlegungen, die mit einer Nutzungsumwandlung des Hauses, wie sie in den Grundrissen L GS 13875 und L GS 13855 dargestellt wird, zusammenhängen. Graphiteinzeichnungen thematisieren eine weitere Erhöhung des Seitenflügels sowie des einachsigen Zwischenbaus. Die skizzenhaften Andeutungen am Vorderhaus beziehen sich zum einen auf die alte Gliederung, zum anderen aber auch auf andere Fensterformen im Mittelteil.
Der hälftige Grundriß des Kellergeschosses zeigt die linke Seite des Hauses in der Raumaufteilung mit innen liegendem Treppenhaus, wie sie auch in den beiden Grundrissen L GS 13876 und L GS 13875 thematisiert wird. Dementsprechend kann man vermuten, daß es sich auch hier um einen Entwurf handelt, der eine Separierung der Haushälften zur Erzielung von mehreren kleineren Wohnungen intendiert. Eine solche Separierung wurde mit dem Grundriß L GS 13855 im Jahre 1841 auch tatsächlich genehmigt.
Das vorliegende Blatt muß demnach ebenfalls ungefähr zu diesem Zeitpunkt entstanden sein.
Stand: August 2007 [UH]


Literatur:
Lohr 1984, S. 144ff.


Letzte Aktualisierung: 08.09.2017



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