3.133.3.3 - Ziegenhain, Fruchthaus, Bauaufnahme und Umbauentwurf, Grund- und Aufrisse
3.133.3.3 - Ziegenhain, Fruchthaus, Bauaufnahme und Umbauentwurf, Grund- und Aufrisse
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Inventar Nr.:
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Marb. Dep. 225 |
Bezeichnung:
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Ziegenhain, Fruchthaus, Bauaufnahme und Umbauentwurf, Grund- und Aufrisse |
Künstler:
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unbekannt
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Datierung:
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um 1830 (?) |
Geogr. Bezug:
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Schwalmstadt-Ziegenhain |
Technik:
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Graphit, Feder in Grau, braun und violett laviert |
Träger:
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Papier |
Wasserzeichen:
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"JWHATMAN / 1836" |
Maße:
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50 x 58,2 cm (Blattmaß) 48,1 x 56,3 cm Feder in Schwarz (Darstellungsmaß)
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Maßstab:
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bezifferter Maßstab mit Maßeinheit "Caßler Fus." |
Beschriftungen:
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oben mittig: "Grund- und Aufriße vom großen Fruchthause zu Ziegenhain" (Feder in Schwarz) oben rechts: "A." (Feder in Schwarz) in der Darstellung: Benennungen der Grundrisse und der Räumlichkeiten (Feder in Schwarz)
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Katalogtext:
Der 1576/77 von Landgraf Wilhelm IV. als Fruchtspeicher errichtete dreigeschossige Steinbau im südwestlichen Bereich der Festung Ziegenhain wurde 1881/82 zur Frauenstrafanstalt umgebaut (Reuter 1992; Kolling 1993).
Bereits vor diesem Zeitpunkt hatte es für das auch als "Kornhaus" oder "neues Fruchthaus" bezeichnete Gebäude entsprechende Überlegungen gegeben. 1852 war Oberbaumeister Johann Conrad Bromeis mit Planungen für die Umnutzung beauftragt worden (vgl. Kolling 1993, S. 69f. u. Abb. 2-6). Die auf Marb. Dep. 225 vorgeschlagenen Änderungen haben dagegen einen wesentlich geringeren Umfang, lassen sich aber aufgrund des Wasserzeichens von 1836 und der Verwendung der Maßeinheit "Caßler Fus" ebenfalls zeitlich in die letzte Phase des Kurfürstentums Hessen einordnen. Da sich die geplanten Maßnahmen auf das erste Obergeschoß beziehen, ist kein Zusammenhang mit der 1843 festgelegten Verwendung des Souterrains als Magazin für Baumaterialien anzunehmen (vgl. dazu StAM Best. 53a, Nr. 1126).
In die Darstellungen des in brauner Lavierung wiedergegebenen Baubestands sind die geplanten Veränderungen violett eingezeichnet. Demnach sollte das aus einem großen gewölbten Raum bestehende Untergeschoß ("Sousterrain") baulich unberührt bleiben. Ein neuer Treppenvorbau an der Gebäudelängsseite sollte in das erste Obergeschoß führen. Etwa ein Drittel des Geschosses ist, durch eine Trennwand separiert, für eine Wachtstube, eine Küche und mehrere Räume vorgesehen, während im übrigen Bereich 72 Zellen projektiert sind. Entlang der Holzstützen in der Raummitte aufgereiht, können sie wegen ihrer geringen Größe von etwa 1 x 2,50 m (3,5 x 9 Fuß) lediglich zur Aufstellung einer Schlafstatt gedacht sein. Der verbleibende Raum wäre dann als Gemeinschafts- bzw. Arbeitsraum zu interpretieren.
Da das Blatt oben rechts mit dem Buchstaben A gekennzeichnet ist, könnte ein weiteres das zweite Obergeschoß mit zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten für Strafgefangene gezeigt haben.
Stand: August 2007 [GF]
Literatur:
unpubliziert
Letzte Aktualisierung: 08.09.2017