12.5.5.3 - Entwurf (?) zu einem städtischen Wohnhaus, Grundriß



12.5.5.3 - Entwurf (?) zu einem städtischen Wohnhaus, Grundriß


Inventar Nr.: GS 15456
Bezeichnung: Entwurf (?) zu einem städtischen Wohnhaus, Grundriß
Künstler: Johann Daniel Wilhelm Eduard Engelhard (1788 - 1856), Zeichner/-in, fraglich
Datierung: um 1840-1845
Geogr. Bezug:
Technik: Graphit, Feder in Schwarz, rotbraun, hellbraun und grau laviert
Träger: Papier
Wasserzeichen: -
Maße: 36,2 x 46,3 cm Risse einzeln aufgeklebt (Blattmaß)
Maßstab: bezifferter Maßstab mit Maßeinheit "Casseler Fuß"
Beschriftungen: unten mittig auf dem Trägerblatt: "Wohnhaus in einer Vorstadt einer grösseren Stadt." (Feder in Schwarz)
oben rechts auf dem Trägerblatt: "IV" (Graphit)


Katalogtext:
Das zu dem Aufriß GS 15455 gehörende Blatt, auf das Grundrisse verschiedener Geschosse eines Hauses aufgeklebt sind, trägt den Titel "Wohnhaus in einer Vorstadt einer grösseren Stadt". Neben den drei Hauptgeschossen sind auch der Keller und ein "Kniestockwerk" dargestellt. Wie bei dem Aufriß sind auch hier Übereinstimmungen mit Engelhards Abhandlung über "bürgerliche Wohngebäude" (Engelhard 1849) festzustellen.
Die komplette Unterkellerung des Gebäudes folgt Engelhards Maxime, daß "man nicht zu viel Kellerraum in einem Haus haben kann" (Engelhard 1849, S. 163).
Aus dem Grundriß des "Hauptstockwerks" im Zentrum des Blattes wird deutlich, daß seitlich des fünfachsigen Mittelbaus Höfe liegen, die, obzwar im Aufriß zwei seitliche Zugänge eingezeichnet sind, nur auf der linken Seite mittels einer "Durchfahrt" zugänglich sind. Auf die Anlage von Höfen an Wohngebäuden legte Engelhard großen Wert, wie aus dem betreffenden Kapitel in seinem Buch deutlich wird (Engelhard 1849, "Anlage und Benutzung der Haushöfe", S.121-123). Eine zweiläufige Treppe in der Mitte der linken Gebäudehälfte führt durch sämtliche Geschosse. Vom zentralen Eingangsportal aus geht ein langer Flur bis zum "Geschäftszimmer", von dem Engelhard in seinem Buch fordert: "Dasselbe muß vor Allem sehr hell und wo möglich von störendem Geräusch entfernt sein; in den meisten Fällen muß man unmittelbar von dem Gange oder einem Vorzimmer zu demselben kommen können, wenn der Bewohner die Personen, mit denen er in seinem Hause zu thun hat, nicht in einem besonderen Empfangszimmer annimmt" (Engelhard 1849, S. 180f.). Rechterhand des Flurs liegt ein großes "Familienzimmer", dessen zu geringe Größe in vielen Häusern Engelhard bemängelt (Engelhard 1849, S. 167ff.). Des weiteren liegen auf der rechten Seite des Gebäudes drei Schlafzimmer, wie gefordert "in unmittelbarer Nähe der Wohnzimmer […]; dadurch wird es zwar oft erschwert, daß dieselben nicht an der Hofseite angebracht werden können, sondern ebenso, wie es bei den Wohnzimmern vorausgesetzt wird, an der Straßenseite liegen, also dadurch die Entfernung vom Geräusche derselben nicht immer thunlich ist" (Engelhard 1849, S. 178). Auf der linken Seite liegen um den Innenhof die Versorgungsräume wie Küche, Waschküche, Remise etc.
Das "Untere Stockwerck", das erste Obergeschoß, enthält neben einem "Familienzimmer" an der Vorderseite und einem "Geschäftszimmer" an der Rückseite ebenfalls drei "Schlaf-Cabinets" und eine Küche, ist also als separate Wohnung zu betrachten, durch eine "Glas Thür" von der Treppe abgetrennt. Über den seitlichen, am Hof gelegenen Gebäudearmen liegt jeweils eine Veranda. Auch das "Obere Stockwerck", das zweite Obergeschoß, enthält eine separate Wohnung mit Küche und Schlafräumen. Das "Kniestockwerk" darüber besteht aus einer großen Dachkammer und kleineren Dachräumen, die möglicherweise für das Personal gedacht waren, allerdings nach dem zugehörigen Aufriß GS 15455 keine Fenster besaßen.
Als idealtypischer Entwurf illustriert diese Zeichnung zusammen mit dem zugehörigen Blatt die theoretischen Überlegungen Engelhards, die er in der obengenannten Abhandlung veröffentlicht hat. Es ist deshalb zu vermuten, daß die Zeichnungen in diesem Zusammenhang um 1840/50 entstanden sind.
Stand: Mai 2005 [UH]


Literatur:
unpubliziert


Letzte Aktualisierung: 20.09.2017



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