1.60.2.5 - Kassel, Obere Königsstraße 30 (ehem. Palais Reichenbach), Entwurf für die Umgestaltung der Straßenansicht, Aufriß



1.60.2.5 - Kassel, Obere Königsstraße 30 (ehem. Palais Reichenbach), Entwurf für die Umgestaltung der Straßenansicht, Aufriß


Inventar Nr.: SM-GS 1.3.5012
Bezeichnung: Kassel, Obere Königsstraße 30 (ehem. Palais Reichenbach), Entwurf für die Umgestaltung der Straßenansicht, Aufriß
Künstler: Friedrich Bleibaum (1885 - 1974), Zeichner/-in
Datierung: 02.03.1942
Geogr. Bezug: Kassel
Technik: Graphit
Träger: Transparentpapier
Wasserzeichen: -
Maße: 29,9 x 49 cm (Blattmaß)
28,8 x 47,6 cm (Darstellungsmaß)
Maßstab: 1:100
Beschriftungen: oben: "KASSEL, OBERE KÖNIGSTR. 30. VORSCHLAG FÜR DIE UMGESTALTUNG DER STRASSENANSICHT M. 1=100. / BLATT:" (Graphit)
unten rechts: "MARBURG. 2 MÄRZ 42 / PROV.KONSERVATOR." (Graphit)
unten rechts: "Bleibaum" (Graphit)


Katalogtext:
Das Blatt mit der Darstellung der Straßenfront zeigt einen Umbauentwurf des ehemaligen Palais Reichenbach. Da das Gebäude bei dem Luftangriff vom 8./9. September 1941 schwer beschädigt worden war, kann das Umgestaltungsprojekt nur mit einem gleichzeitigen Wiederaufbau des hinteren Gebäudebereichs in Zusammenhang stehen. Die Straßenfassade selbst war jedoch stehen geblieben (frdl. Mitteilung von Frank-Roland Klaube, Kassel). Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, daß der vorliegende Fassadenaufriß im Vergleich mit dem anhand alter Photographien zu rekonstruierenden Baubestand einige wesentliche Abweichungen aufweist. Von dieser Betrachtung ist das Erdgeschoß mit der Schaufensterfront ausgenommen, da dieser Bereich das Ergebnis eines Umbaus im Jahr 1881 war. Auffällig ist die Betonung der äußeren Fensterachsen, die in der Beletage durch eine aufwendige Fensterrahmung gestaltet wird, wo eine Doppelpilasterstellung mit Lünettenbekrönung ausgeführt ist. Dieses charakteristische Motiv findet sich in einem bei Holtmeyer abgebildeten, heute leider abgängigen Aufrißentwurf (Holtmeyer 1923, Taf. 295), der offensichtlich die Grundlage für die vorliegende Neugestaltung bildete. Keine Rolle spielte dagegen der zwei Jahre zuvor von Bleibaum angefertigte Umgestaltungsentwurf (VSG 1.3.5010), der eine geschoßverbindende Vertikalgliederung zum Thema hat. Ein weiterer Eingriff in den noch vorhandenen Baubestand wäre durch den Wegfall der attikaartigen Brüstungszone vorgenommen worden. An den Außenachsen sollte die Trauflinie von Dachgauben überhöht werden.
Vom heutigen Standpunkt aus kann diese Vorgehensweise des Denkmalpflegers, der im Rahmen der Wiederaufbaupläne so drastisch in den vorhandenen Baubestand eingriff, nur erstaunen. Bleibaum sah wohl die günstige Gelegenheit, gestalterisch und damit letztlich verbessernd in den Bauprozeß einzugreifen.
Das von einem Klebeband eingefaßte Papier hat noch ein Pedant (VSG 1.3.5011), das ebenfalls im März 1942 entstand, und den Vermerk "Original für d. Durchzeichnung" trägt.
Stand: August 2007 [MH]


Literatur:
unpubliziert


Letzte Aktualisierung: 20.09.2017



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