3.109.1.1 - Schröck, Bauaufnahme des Elisabethbrunnens, Grund- und Aufriß



3.109.1.1 - Schröck, Bauaufnahme des Elisabethbrunnens, Grund- und Aufriß


Inventar Nr.: GS 14517
Bezeichnung: Schröck, Bauaufnahme des Elisabethbrunnens, Grund- und Aufriß
Künstler: unbekannt
Datierung: um 1750
Geogr. Bezug: Marburg-Schröck
Technik: Graphit, Feder in Schwarz, rosa, grau und grün laviert
Träger: Papier
Wasserzeichen: Krone über Wappen mit Posthorn und "C & I HONIG"
Maße: 30,2 x 21,9 cm (Blattmaß)
Maßstab: -
Beschriftungen: Feder in Schwarz: "Abriß des Elisabethen Brunnens, bey Schreck, / auf Hessen Casselschem Territorio belegen." (oben mittig)
Feder in Schwarz: "Das Fürstl. Hess. Wappen" (in der Darstellung)
verso: "um 1820" (Graphit)


Katalogtext:
Das Blatt zeigt den westlich der Ortschaft Schröck bei Marburg gelegenen Elisabethbrunnen, den Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg 1596 errichten ließ (Küch 1927; Braun 1931). Das bis heute erhaltene Bauwerk vor einem flach ansteigenden Hang ist über der gewölbten Brunnenkammer errichtet. Dieser vorgeblendet ist eine zweigeschossige, im oberen Bereich freistehende Schaufassade, die einem kleinen Platz zugewandt ist. Sie zeigt mit einer aufwendigen Säulenarchitektur dorischer und ionischer Ordnung sowie bekrönendem Dreiecksgiebel eine anspruchsvolle und aufwendige architektonische Gestaltung. Während der unbekannte Zeichner beim Aufriß der Hauptfront keine Andeutung der spezifischen topographischen Situation gibt, verdeutlicht er diese jedoch durch eine Schraffur des Hangansatzes bei der Grundrißdarstellung im unteren Blattdrittel. Da der heutige Zustand durch offensichtlich später erfolgte Steinsetzungen seitlich des Bauwerks verändert ist, besitzt das Blatt hier einen besonderen Quellenwert. Andererseits weist besonders die Wiedergabe der Fassade Fehler und Ungenauigkeiten auf, die ihren Grund in dem Verzicht auf ein korrektes Aufmaß und eine Überprüfung der Zeichnung vor Ort haben dürften. So fallen beim Vergleich mit dem Original besonders die unzutreffenden Größen und Plazierungen der drei Schrifttafeln und die veränderte Säulenstellung im Obergeschoß auf. Die am Gebäude unübersehbare kräftige Rustizierung beider Geschosse wie auch die Wappen des Erbauers im Giebeldreieck und seiner Räte an den beiden Gebälken fehlen völlig. Nur schematisch und flüchtig ist anstelle der Rustika ein glattes Mauerwerk angedeutet. Die Steinsetzungen des Bogens stimmen nicht mit dem Befund am Bauwerk überein und wirken, wie auch bei der inneren Wand vor der Brunnenkammer, unbeholfen.
Anlaß und Entstehungszeit der Zeichnung sind nicht bekannt. Schuchard hat aufgrund der Zeichenweise und der Beschriftung eine Datierung in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts vorgeschlagen (Manuskript Schuchard). Ein Zusammenhang mit dem Stich von Westermayer, der Justis Beschreibung des Brunnens in den "Hessischen Denkwürdigkeiten" von 1805 beigegeben ist, scheint nicht zu bestehen (Denkwürdigkeiten 1805; vgl. auch Denkwürdigkeiten 1800, S. 186). Die Brunnenfassade ist dort sehr vereinfacht und topographisch unzutreffend gänzlich freistehend und neben einem Weg in einer Waldlandschaft dargestellt.
Zu dem Blatt gehören zwei Seiten mit einer Beschreibung des Brunnengebäudes. Der handschriftliche Text mit dem Titel "Extract / Aus dem denkwürdigen und nützlichen Antiquario" erweist sich als Auszug aus der 1740 in Frankfurt erschienen Publikation "Denkwürdiger und nützlicher Antiquarius des Neckar-, Mayn-, Lohn- und Mosel-Strohms" von Johann Hermann Dielhelm (Manuskript Schuchard, mit Verweis auf frdl. Auskunft von Hans-Jürgen Scholz, Marburg; vgl. dazu auch Denkwürdigkeiten 1799, S. 562). Die Zeichnung könnte somit in zeitlicher Nähe zu der Publikation entstanden sein.
Stand: September 2004 [GF]


Literatur:
unpubliziert


Letzte Aktualisierung: 28.07.2023



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