1.29.11 Konstitutionsdenkmal


Anläßlich der feierlichen Verkündung und Übergabe der Verfassung durch Kurfürst Wilhelm II. an die Stände am 8. Januar 1831 hatten diese einen einstimmigen Beschluß zur Errichtung eines Denkmals für den Fürsten gefaßt (Müller 1876/79, Bd. I, S. 238; Weiß 1904, S. 176; Brunner 1913, S. 385; Losch 1922, S. 161; Holtmeyer 1923, S. 21 u. S. 805, Anm. 6; Hallo 1930/1, S. 298). Wilhelm II. sprach sich für eine "Statue Equestre" aus (Schreiben von Oberbaudirektor Bromeis vom 17.2.1831; mhk, Graphische Sammlung, Archiv). Zur Verwirklichung der Idee forderte die Oberbaudirektion im Februar 1831 einige Architekten zur Abgabe von Entwürfen auf. Von diesen werden mehrere in der Graphischen Sammlung verwahrt.
Hofbaukondukteur Georg Jatho (GS 15523 u. GS 15832) und Landbaumeister Leonhard Müller (GS 15833 u. GS 14912) legten ihre Zeichnungen bereits im März 1831 vor und versahen sie mit beigefügten Erklärungen. Ein weiterer nicht datierter Vorschlag ist von Johann Heinrich Wolff erhalten (L GS 15325). Jatho und Müller entwarfen den Vorgaben entsprechend Reiterdenkmäler, aber sowohl Wolff wie auch der Bildhauer Werner Henschel setzten sich darüber hinweg. Wolff schlug eine Standfigur auf Treppenunterbau und hohem Postament mit umfangreichem ikonographischem Programm vor, und Henschel dachte, analog zu Rauchs Denkmal König Max I. Josephs in München (1826ff.), den Fürsten sitzend auf dem Thron darzustellen (Holtmeyer 1923, S. 805, Anm. 6). Auch Jatho hatte in einem Alternativentwurf ein Säulenmonument, wie es später mit der Ludwigsäule in Darmstadt realisiert wurde, vorgeschlagen (GS 15523).
Das Vorhaben wurde, wahrscheinlich angesichts des sich schnell verschlechternden Verhältnisses zwischen den Ständen und dem Fürsten, nie verwirklicht, war aber noch nach der Festlegung eines neuen Standorts für das Ständehaus 1833 an der Friedrich-Wilhelms-Straße im Gespräch (Müller 1876/79, Bd. II, S. 91; vgl. Lobe 1837, S. 11).
Einige andere Zeichnungen, die aus dem Nachlaß von Julius Eugen Ruhl, dem Architekten des Ständehauses, stammen, können ebenfalls mit einer gewissen Berechtigung dem Thema 'Konstitutionsdenkmal' zugeordnet werden (L GS 13672, L GS 13673, L GS 13725 u. L GS 13726). Für das Innere eines Gebäudes vorgesehen, ist an einen architektonischen oder gemalten Aufbau mit allegorischen Figuren gedacht, der in einer rundbogigen Nische oder einem Fenster untergebracht werden sollte. Die Autorschaft ist nicht eindeutig zu bestimmen; möglicherweise war der Bruder des Architekten, Ludwig Sigismund, der Zeichner. Über das Projekt ist bisher nichts Weiteres bekannt.

Stand: August 2007 [GF]




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