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4.8.3.14 - Bad Nenndorf, St. Godehard, Neubauentwurf zum Turm, Aufriß



4.8.3.14 - Bad Nenndorf, St. Godehard, Neubauentwurf zum Turm, Aufriß


Inventar Nr.: Marb. Dep. 247l
Bezeichnung: Bad Nenndorf, St. Godehard, Neubauentwurf zum Turm, Aufriß
Künstler: unbekannt
Datierung: 1842
Geogr. Bezug: Bad Nenndorf
Technik: Graphit, Feder in Schwarz
Träger: Papier
Wasserzeichen: -
Maße: 48,8 x 32,5 cm (Blattmaß)
Maßstab: unbezifferter Maßstab ohne Maßeinheit
Beschriftungen:


Katalogtext:
Der vorliegende Entwurf gehört zu den Gestaltungsvarianten für den Turm der Bad Nenndorfer Kirche und befindet sich gemeinsam mit Marb. Dep. 247k auf einem Blatt. Beide Zeichnungen sind vermutlich den nachträglich angeforderten Projektvorschlägen zuzuordnen, die zwischen dem 25. Februar und dem 1. April von der Oberbaudirektion an das Ministerium des Innern geschickt worden sind (StAM Best. 16, Nr. 11040, 25.02.1842, 15.03.1842 und 01.04.1842).
Die seitlichen, mit einem Pultdach an den Turm anstoßenden Langhausbereiche zeigen die von Lichtenbergs viertem Projektentwurf bekannte, in einer gestuften Blende angelegte zweigeteilte Fensterform. Eine vergleichbare Struktur weist das eingenischte Hauptportal mit dem unmittelbar darüberliegenden Rundbogenfenster auf. Die obere Wandfläche des Turmes ziert ein kleines Kreisfenster, das sich wohl an die Form der gotischen Fensterrose anlehnen soll. Oberhalb des vorkragenden Traufgesimses erheben sich über einer hohen Sockelzone die drei sechseckigen Freigeschosse. Entsprechend der Gestaltung der Westfassade ist allseitig eine Blendgliederung aus Lisenen und einem abschließenden Rundbogenfries ausgeführt. Die mittig angeordnete Turmuhr wird von zwei Zwillingsfenstern gerahmt, die dem Glockenspiel vermutlich als Klangöffnungen dienen sollen. Die Bedachung unter einem flachen, von einem Kreuz bekrönten Zeltdach rezipiert norditalienische Turmlösungen.
Sowohl der Turmaufbau wie einige der gestalterischen Details (Blendgliederung, flacher Dachaufbau und Kreuzbekrönung) finden sich auch bei Marb. Dep. 247k. Die grundlegende Abweichung besteht in der unterschiedlichen Form der eingezogenen Freigeschosse, die in dem einen Fall rechteckig und in dem anderen Fall sechseckig vorgegeben ist.
Stand: Mai 2005 [MH]


Literatur:
unpubliziert


Letzte Aktualisierung: 08.09.2017



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